Strom ins Netz einspeisen Erzeugungsanlagen

Erfahren Sie alles über Energiegemeinschaften.

Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (EIWOG) und das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) sehen mehrere Möglichkeiten vor, um Energie unter mehrern Netzbenutzern aufzuteilen.

 

  • Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

    Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG) sieht die Möglichkeit vor, dass mehrere Endverbraucher gemeinsam eine Erzeugungsanlage am selben Objekt nutzen.

  • Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

    Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (EIWOG) sehen die Nutzung von erneuerbaren Energien zwischen Nachbarn im Nahebereich vor.


  • Bürgerenergie Gemeinschaft

    Die Bürgerenergiegemeinschaft bietet die Möglichkeit, spätestens ab Mitte 2023 im gesamten österreichischen Marktgebiet gemäß § 16b EIWOG 2010 zu agieren. Es sind keine Sonderregelungen im Sinne von reduzierten Netzentgelten vorgesehen.