Neue Regelungen für Energiegemeinschaften
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Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ändern sich ab 5. Oktober 2026 die Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften (NEU: Bürgerenergiemodelle). Unter anderem wird die gemeinsame Nutzung von Strom erweitert und die Höhe möglicher Netzentgeltvergünstigungen künftig stärker von der Entfernung der teilnehmenden Zählpunkte im Stromnetz abhängig sein.
Auch neue Möglichkeiten wie Peer-to-Peer-Stromhandel, die Verteilung selbst erzeugten Stroms auf mehrere eigene Standorte und die Teilnahme an bis zu fünf Bürgerenergiemodellen werden geschaffen.
Für bestehende Energiegemeinschaften ist insbesondere die künftige Zuordnung der teilnehmenden Zählpunkte zu den neuen Netzzonen relevant.
Alle wichtigen Informationen zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen finden Sie unter dem unten angeführten Link.
