Neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)
Stadtwerke Feldkirch
Datum:
Datenschutz & sichere Datenverarbeitung
Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität.
Ihre Verbrauchsdaten werden weiterhin sicher und ausschließlich im gesetzlich vorgesehenen Rahmen verarbeitet (DSGVO-konform). Im Zuge des Smart-Meter-Einbaus haben Sie bereits entsprechende Informationen erhalten – diese wurden nun aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben aktualisiert.
Viertelstundenwerte als neuer Standard
Künftig werden Ihr Stromverbrauch und Ihre Einspeisung standardmäßig im 15-Minuten-Intervall (Viertelstundenwerte) erfasst und übermittelt.
Diese gesetzlich vorgesehene Datenerhebung dient unter anderem:
- einem stabilen und effizienten Netzbetrieb
- einer korrekten und fairen Abrechnung
- der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energie
Die Grundlage dafür bildet § 54 des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG).
Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out)
Unter bestimmten Voraussetzungen können Haushaltskund:innen der Verarbeitung von Viertelstundenwerten widersprechen.
In diesem Fall wird Ihr Smart Meter so eingestellt, dass keine Viertelstunden- oder Tageswerte gespeichert oder übermittelt werden. Für die Abrechnung werden weiterhin notwendige Basisdaten (z. B. Zählerstand oder Monatsverbrauch) verwendet.
Bitte beachten Sie:
Ein Widerspruch ist nur möglich, wenn kein dynamischer Stromtarif genutzt wird und keine bestimmten steuerbaren Anlagen (z. B. Wärmepumpe, E-Ladepunkt oder Stromspeicher) vorhanden sind.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Ihr Smart Meter wird – sofern nicht bereits erfolgt – auf die 15-Minuten-Erfassung umgestellt.
Falls Sie diese Einstellung bereits nutzen, ändert sich für Sie nichts.
Ihre Vorteile: Mehr Transparenz & geringere Kosten
Mit der Viertelstundenmessung profitieren Sie automatisch vom neuen Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP).
Dieser gilt jedes Jahr vom 1. April bis 30. September, täglich zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.
In diesem Zeitraum reduziert sich Ihr Netznutzungsentgelt um 20 %, wenn Sie Ihren Stromverbrauch gezielt in diese Stunden verlagern – etwa durch den Betrieb von Waschmaschine oder Trockner.
So sparen Sie nicht nur Kosten, sondern nutzen auch Strom dann, wenn besonders viel erneuerbare Energie im Netz verfügbar ist.
Steuerbare Verbraucher (z. B. Boiler)
Im Zuge des SNAP werden bestimmte steuerbare Verbraucher (z. B. Warmwasserboiler) saisonal angepasst.
Im Sommer erfolgt die Steuerung tagsüber zwischen 10:00 und 16:00 Uhr.
Bestehende Geräte oder Rundsteuerempfänger müssen dafür nicht angepasst werden.
Digital informiert bleiben
Wir setzen künftig verstärkt auf digitale Kommunikation – schnell, direkt und ressourcenschonend.
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse für den digitalen Rechnungsversand hinterlegen oder aktualisieren möchten, können Sie dies bequem im Online-Portal oder direkt im Kundencenter erledigen.
Wir sind für Sie da
Bei Fragen rund um das ElWG, Ihren Smart Meter oder den SNAP stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
