Förderung Wärmepumpe

Wärmepumpenförderung in Kooperation mit den Vorarlberger Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnikern

Die sinnvolle Nutzung der natürlichen Energieressourcen ist den Stadtwerken Feldkirch ein wichtiges Anliegen. Deshalb engagieren die Stadtwerke Feldkirch sich nicht nur bei der Stromerzeugung und Verteilung sondern fördern auch die effiziente Anwendung von Strom.

Die Stadtwerke Feldkirch und ihre Vertriebspartner vkw, Montafonerbahn, E-Werke Frastanz fördern Ihre Wärmepumpe bei Neubauten und Sanierungen, bei einem Wechsel des Heizsystems auf die Wärmepumpe oder beim Ersatz einer alten Wärmepumpe.

Beim Einfamilienhaus wird die Anschaffung einer Wärmepumpe mit 500 € gefördert.
Beim Mehrfamilienhaus wird die Anschaffung mit 500 € + 100 € für jede Wohneinheit mit eigenem Stromzähler gefördert, die mit der Wärmepumpe beheizt wird.

Folgende Wärmequellen-Geräte werden gefördert:

  • Grundwasser
  • Erdwärme (Erdsonde und Erdkollektor)
  • Abluft aus Wohnungslüftung
  • Außenluft
Förderungsbedingungen
Voraussetzung für die Förderung ist die ordnungsgemäße Inbetriebnahme einer Wärmepumpe durch
einen konzessionierten Installateur/Anlagenplaner.
Anspruchsberechtigt sind Kunden, die ihren gesamten Strombedarf (in Form der neuen Stromprodukte) den Stadtwerken Feldkirch oder deren Vertriebspartner beziehen. Der Kunde erhält im Rahmen des Förderprogramms eine einmalige Auszahlung. Beim Einfamilienhaus wird die Anschaffung einer Wärmepumpe mit 500 € gefördert. Beim Mehrfamilienhaus wird die Anschaffung mit 500 € + 100 € für jede Wohneinheit mit eigenem Stromzähler gefördert, die mit der Wärmepumpe beheizt wird. Die Wärme-pumpenförderung beschränkt sich auf Anlagen, die im
Stromnetz der Stadtwerke Feldkirch betrieben werden. Die Stadtwerke Feldkirch behalten sich die Auswahl der zu fördernden Anlagen sowie Änderungen der Förderungsbedingungen und der Förderhöhe vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Damit Mitarbeiter der Stadtwerke Feldkirch überprüfen können, ob die Förderungsbedingungen eingehalten werden, dürfen sie nach Voranmeldung die Anlage besichtigen. Eine Wärmepumpenförderung kann nur gewährt werden, wenn alle erforderlichen Informationen spätestens bis zum 31.12.2024 eingereicht sind. Als Datum der Inbetriebnahme gilt die Fertigstellung der Installation durch den Installateur/Anlagenplaner.
Der Kunde ist einverstanden, dass die angeführten Daten in der EDV erfasst und bearbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Stadtwerke Feldkirch eine Rechnungskopie desp Installationsunternehmens und eine Zahlungsbestätigung auf Aufforderung vorzulegen.
Unsere Datenschutzinformationen erhalten Sie hier oder jederzeit auf telefonische Anfrage kostenfrei per Post von unserem Kundenservice.
(Tel. +43 5522 9000).
 
Technische Voraussetzungen
Die technischen Anschlussbedingungen der Vorarlberger Verteilernetzbetreiber werden eingehalten. Es werden energieeffiziente Umwälzpumpen eingesetzt (keine Bedingung bei geräteintegrierten Umwälzpumpen). Für den energieeffizienten Betrieb einer Wärmepumpe sind Heizsysteme vorteilhaft, die mit möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten, wie dies besonders bei Fußbodenheizungen und Wandflächenheizungen der Fall ist.
Voraussetzungen für einen energiesparenden Wärmepumpenbetrieb zu gewährleisten, fördern wir nur Anlagen, die im Neubau mit einer Heizwassertemperatur unter 40 ° C und bei Sanierungen unter 50 ° C auskommen. Als Mindestanforderung für die Jahresarbeitszahl der eingesetzten Wärmepumpe gelten die Grenzwerte nach den Fördervoraussetzungen der Vorarlberger Energieförderung für Wohnbauten.

Förderantrag Wärmepumpe  Förderantrag Wärmepumpe Formular