Infos zu Abgaben und Steuern
Der Gesamtstrompreis beinhaltet neben dem Energiepreis und den Systemnutzungstarifen auch die aktuellen gesetzlichen Abgaben und Steuern.
Im Wesentlichen kann man hier folgende Arten unterscheiden:
Ökostromzuschläge Kraft-Wärmekoppelungspauschale
Elektrizitätsverbrauchsabgabe Umsatzsteuer
Ökostromzuschläge
Die Mehrkosten für die ökologische Stromerzeugung werden über verordnete Zuschläge zu den Netzkosten vom Netzbetreiber eingehoben und an die Ökostrom-Abwicklungsstelle (ÖMAG) abgeführt. Die Ökostromzuschläge werden auf mehreren Komponenten der preisrelevanten Parameter Ihres Strombezuges aufgeteilt eingehoben:
- monatliche Ökostrompauschale
- arbeitsabhängiger Ökostromförderbeitrag
- leistungsabhängiger Ökostromförderbeitrag (Pauschale bei nicht gemessener Leistung)
- verlustabhängiger Ökostromförderbeitrag
Für Haushalte mit geringem Einkommen sind eine Befreiung von der Ökostrompauschale und eine Reduktion beim Ökostromförderbeitrag möglich.
Befreiung von der Entrichtigung der Ökostrompauschale
Kraft-Wärmekoppelungspauschale (KWK)
Ziel des KWK-Gesetzes ist es, durch die Förderung der Errichtung neuer, oder der Erneuerung von hocheffizienten KWK-Anlagen, einen Beitrag zur ressourcenschonenden Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme zu leisten.
Dazu wird - auf die Netzebenen unterschiedlich aufgeteilt - bis zum Jahr 2020 eine jährliche KWK-Pauschale pro Zählpunkt eingehoben:
- Netzebene 7: € 1,25
- Netzebene 6: € 43,00
- Netzebene 5: € 745,00
Elektrizitätsverbrauchsabgabe (Energieabgabe)
1,5 Cent/kWh
Umsatzsteuer
Auf die vorgenannten Abgaben und Zuschläge ist jeweils die Umsatzsteuer von 20% in Ansatz zu bringen.