Infos zu Abgaben und Steuern

Der Gesamtstrompreis beinhaltet neben dem Energiepreis und den Systemnutzungstarifen auch die aktuellen gesetzlichen Abgaben und Steuern.

Im Wesentlichen kann man hier folgende Arten unterscheiden:

 Ökostromzuschläge  Kraft-Wärmekoppelungspauschale

 Elektrizitätsverbrauchsabgabe  Umsatzsteuer

 

Ökostromzuschläge
Die Mehrkosten für die ökologische Stromerzeugung werden über verordnete Zuschläge zu den Netzkosten vom Netzbetreiber eingehoben und an die Ökostrom-Abwicklungsstelle (ÖMAG) abgeführt. Die Ökostromzuschläge werden auf mehreren Komponenten der preisrelevanten Parameter Ihres Strombezuges aufgeteilt eingehoben:

  • monatliche Ökostrompauschale
  • arbeitsabhängiger Ökostromförderbeitrag
  • leistungsabhängiger Ökostromförderbeitrag (Pauschale bei nicht gemessener Leistung)
  • verlustabhängiger Ökostromförderbeitrag

Für Haushalte mit geringem Einkommen sind eine Befreiung von der Ökostrompauschale und eine Reduktion beim Ökostromförderbeitrag möglich. 
Befreiung von der Entrichtigung der Ökostrompauschale

Kraft-Wärmekoppelungspauschale (KWK)
Ziel des KWK-Gesetzes ist es, durch die Förderung der Errichtung neuer, oder der Erneuerung von hocheffizienten KWK-Anlagen, einen Beitrag zur ressourcenschonenden Erzeugung von elektrischer Energie und Wärme zu leisten.
Dazu wird - auf die Netzebenen unterschiedlich aufgeteilt - bis zum Jahr 2020 eine jährliche KWK-Pauschale pro Zählpunkt eingehoben:

  • Netzebene 7: € 1,25
  • Netzebene 6: € 43,00
  • Netzebene 5: € 745,00

Elektrizitätsverbrauchsabgabe (Energieabgabe)
1,5 Cent/kWh

Umsatzsteuer
Auf die vorgenannten Abgaben und Zuschläge ist jeweils die Umsatzsteuer von 20% in Ansatz zu bringen.