Wer erhält den Strombonus?
Der Strombonus wird in den berechtigten Haushaltstarifen Privat (online), Privat24 (online), Ökostrom Privat (online), Ökostrom Privat 24 (online) einmalig je Stromanlage auf der nächsten Rechnung ausbezahlt.
Die Stadtwerke Feldkirch zählen zu den günstigsten Energieanbietern in Vorarlberg. Die Energiepreise sind aber auch deutlich niedriger als in anderen Regionen Österreichs und Deutschlands.
Vorarlberger Privatkund:innen der Stadtwerke Feldkirch erhalten im Jahr 2022 einen Strombonus in Höhe der monatlichen Energiekosten eines durchschnittlichen Haushaltes von 40 Euro brutto (33,33 Euro exkl. USt.). Bei Haushalten mit geringerem Einkommen, welche von der GIS - von der Entrichtung der gesetzlichen Erneuerbaren-Förderungen - befreit sind, werden 120 Euro brutto (100 Euro exkl. USt.) abgezogen.
Der Bonus wird automatisch bei der Abrechnung zum 31.12.2022 berücksichtigt. Dies unabhängig von allfälligen weiteren staatlichen Förderungen oder Vergütungen durch Dritte.
Anspruchsberechtigt sind Anlagen mit den Stadtwerke Feldkirch Haushaltstarifen Privat (online), Privat24 (online), Ökostrom Privat (online), Ökostrom Privat 24 (online).
Der Strombonus wird in den berechtigten Haushaltstarifen Privat (online), Privat24 (online), Ökostrom Privat (online), Ökostrom Privat 24 (online) einmalig je Stromanlage auf der nächsten Rechnung ausbezahlt.
Der Bonus wird automatisch bei der Abrechnung zum 31.12.2022 berücksichtigt.
Der Bonus wird einmalig je Stromanlage ausgeschüttet. Ein mehrmaliges Ausschütten des Strombonus auf dieselbe Stromverbrauchsstelle ist leider nicht möglich.
Die monatlichen Energiekosten (exkl. Netzkosten und gesetzliche Abgaben) eines durchschnittlichen Haushalts in Höhe von 40 Euro brutto (33,33 Euro exkl. USt.) wurden anhand eines Jahresverbrauchs von 3.900 kWh und der aktuellen Energiepreise im Stromtarif Privat berechnet (Verbrauchspreis 9,68 ct/kWh netto und Grundpreis 19,40 Euro / Jahr netto).
Einkommensschwache Haushalte, die von der GIS-Gebühr befreit sind, erhalten einen Strombonus in Höhe von 120 Euro brutto (100 Euro exkl. USt.).
Ja. Der Strombonus der Stadtwerke Feldkirch ist unabhängig und zusätzlich zum staatlichen Bonus (Energiekostenausgleich).
Nein – Sie müssen nichts tun. Kunden, die von der Entrichtung der Erneuerbaren-Förderungen durch die GIS Gebühren Info Service GmbH befreit sind, bekommen den erhöhten Strombonus einmalig und automatisch auf der nächsten Abrechnung gutgeschrieben.
Die Stadtwerke Feldkirch stellen gemäß unserer Kundenverträge eine Gesamtrechnung. Dies beinhaltet auch eine eventuelle Befreiung von den gesetzlichen Erneuerbaren-Förderkosten durch die GIS Gebühren Info Service GmbH.
Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist vom Gesetzgeber mit der Durchführung von Befreiungsverfahren beauftragt. Dies betrifft nicht nur die Befreiung von den Rundfunkgebühren, sondern auch die Befreiung von den Kosten für die gesetzliche Erneuerbaren-Förderung. Einkommensschwache Haushalte können bei der GIS die Befreiung von den gesetzlichen Erneuerbaren-Förderkosten beantragen (unter Tel: 0810 00 10 80 oder Mail: kundenservice@gis.at). Die GIS verständigt dann automatisch den jeweiligen Energie-Netzbetreiber für Strom und/oder Gas.
Unter „GIS-Befreiung“ wird im Stromsektor deshalb die Befreiung von den Kosten für die gesetzliche Erneuerbaren-Förderung verstanden, und nicht die Befreiung von den Rundfunkgebühren - diese Information liegt uns als Energieanbieter selbstverständlich nicht vor.
Weitere Informationen unter auf der Webseite der GIS.
Nein – der Strombonus wird als Gutschrift auf die Energie-Abrechnung der Stadtwerke Feldkirch ausbezahlt. Wer keinen Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Feldkirch hat, kann nicht vom Strombonus profitieren. Da jedoch ein sehr großer Teil der Feldkircher Haushalte von den Stadtwerken Feldkirch versorgt wird, profitieren die allermeisten Haushaltskund:innen in Feldkirch vom Stadtwerke Strombonus.