Stromkostenbremse der österreichischen Bundesregierung

Die österreichische Regierung entlastet mit der Stromkostenbremse Haushalte von hohen Strompreisen. In Vorarlberg ist diese derzeit allerdings praktisch wirkungslos.

Die Stromkostenbremse der österreichischen Bundesregierung ist ein Stromkostenzuschuss für private Haushalte. Mit diesem wird der Energiepreis des Stromlieferanten gedeckelt. Alle wichtigen Informationen sowie Häufige Fragen finden Sie hier:

 

  • Ein jährlicher Stromverbrauch bis zu 2.900 kWh wird bezuschusst. Verbrauchsmengen die darüber liegen erhalten keinen Zuschuss.
     
  • Energiekosten, die 10 ct/kWh übersteigen, werden bis zur Höhe von maximal 40 ct/kWh vom Staat übernommen. 
     
  • Zeitraum ist von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024.
     
  • Basis des Zuschusses sind nur die Energiekosten des Lieferanten (Verbrauchspreis, Grundpreis, Boni u. Rabatte).
     
  • Netzentgelte, Steuern und Abgaben sind in dieser Deckelung nicht enthalten und zusätzlich zu entrichten.
     
  • Die Umsatzsteuer (20 %) wird durch den Zuschuss nicht reduziert und fällt auf die Energiekosten in voller Höhe an.
     
  • GIS-befreite Kunden erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss in Höhe von ca. 75% der Systemnutzungsentgelte, maximal 200 € pro Jahr.

Stadtwerke Feldkirch-Kunden erhalten derzeit keinen Zuschuss aus der Stromkostenbremse

Die medial genannte Einsparung durch die Stromkostenbremse von 500 Euro pro Haushalt bezieht sich auf Ostösterreich – für Stadtwerke Feldkirch Haushaltskunden besteht aufgrund der günstigen Tarife derzeit kein Anspruch auf den Stromkostenzuschuss. Die Energiepreise in den Standardtarifen für Haushaltskunden sind deutlich niedriger als die aktuellen Preise am Markt und liegen in der Regel unter 10 ct/kWh netto. Auf Basis der derzeitigen Energiepreise, welche noch bis 31. März 2023 garantiert sind, erhält der Großteil der Stadtwerke Feldkirch Haushaltskunden somit keine Zuschüsse der Bundesregierung.

Häufige Fragen

 

Was ist die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Staates. Sie soll Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen. Die Bundesregierung stellt im Rahmen der Stromkostenbremse rd. 4 Mrd. Euro bereit, um die Stromrechnungen der österreichischen Haushalte zu einem gewissen Teil zu subventionieren. Gelten wird sie ab 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024.

Für wen gilt die Stromkostenbremse?

Die Stromkostenbremse erhalten natürliche Personen, die für einen Haushalts-Zählpunkt einen aufrechten Stromliefervertrag für mit einem Energielieferanten haben.

Haushalts-Zählpunkte erkennt man daran, dass ihnen ein gewisses standardisiertes Lastprofil zugeordnet wurde. Folgende standardisierte Lastprofile erhalten die Stromkostenbremse:

  • H0 (Haushalt)
  • HA (Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt)
  • HF (Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt)

Die Information, welches standardisierte Lastprofil Ihrem Zählpunkt zugeordnet wurde, finden Sie auf dem Stromliefervertrag oder Netznutzungsvertrag der Stadtwerke Feldkirch.

Vereine oder Betriebe sind von der Stromkostenbremse ausgenommen. Für greift der Energiekostenzuschuss, der über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) beantragt werden kann. 

Warum wirkt die Stromkostenbremse für Kunden der Stadtwerke Feldkirch derzeit nicht?

Die Energiepreise in den Haushaltskundentarifen der Stadtwerke Feldkirch sind deutlich niedriger als die aktuellen Marktpreise und liegen in der Regel unter dem Schwellwert der Stromkostenbremse von 10 ct/kWh netto. Auf Basis unserer derzeitigen Energiepreise, welche noch bis 31.3.23 garantiert sind, erhält der Großteil der KundInnen somit keine Zuschüsse der Bundesregierung. Der Schwellwert von 10 ct/kWh wird nur in Einzelfällen überschritten (z.B. bei Floatingtarifen).

Wie funktioniert die Stromkostenbremse?

Die Gesamtkosten für Strom setzen sich aus drei Teilen zusammen: Energiepreis des Energielieferanten, Netzkosten sowie staatliche Abgaben/Steuern. Die Stromkostenbremse wirkt nur für den Energiepreis des Lieferanten. Nicht umfasst sind Netzkosten, Steuern und Abgaben.

Pro Haushalts-Zählpunkt wird bis zu einem Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr der Energiepreis des Lieferanten (Arbeitspreis, Grundpreise und Rabatte des Lieferanten) auf maximal 10 ct/kWh netto gedeckelt. Falls die Energiepreise des Lieferanten höher sind, wird die Differenz durch die Bundesregierung als Stromkostenzuschuss abgegolten. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro Kilowattstunde werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt.

Für die Berechnung des Energiepreises wird auf den Durchschnittspreis des jeweiligen Abrechnungszeitraums abgestellt, und alle Bestandteile des Energiepreises werden in diesen Durchschnittspreis einbezogen. Das zugrundeliegende Stromkontingent von 2.900 kWh pro Jahr entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Jede Kilowattstunde, die über dem Grundkontingent verbraucht wird, wird zum vertraglich vereinbarten Energiepreis des Lieferanten verrechnet.

Hier ein Beispiel:
Haushalte, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorger in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Wer 40 Cent pro kWh zahlen muss, erhält 30 Cent. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent, weil maximal die Differenz zwischen 10 und 40 Cent bezuschusst wird. Die Umsatzsteuer ist jeweils für den Nettobetrag vor Abzug des Stromkostenzuschusses zu berechnen.

Was ist der Netzkostenzuschuss?

Haushalte mit geringem Einkommen, die durch die GIS von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten mi Zeitraum 1.1.2023 bis 30.06.2024 zusätzlich einen Netzkostenzuschuss (NKZ). Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Bei einem abweichenden Abrechnungszeitraum ist der Kostendeckel auf Basis einer tageweisen Aliquotierung zu ermitteln.

Wie und wann komme ich zu meinem Geld?

Die Stromkostenbremse startet mit 1. Dezember 2022 und ist bis 30. Juni 2024 gültig. Der Stromkostenzuschuss der Regierung wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben. Dafür müssen Sie keinen Antrag stellen, die Stromkostenbremse greift automatisch.

Wie viel Geld werde ich durch die Stromkostenbremse sparen?

Nach Angaben der Bundesregierung entlastet die Stromkostenbremse österreichische Haushalte um bis zu 870 Euro pro Jahr.

In Vorarlberg ist die Stromkostenbremse aufgrund der günstigen Haushaltstarife derzeit allerdings praktisch wirkungslos. Auf Basis der derzeitigen Energiepreise, welche noch bis 31.3.23 garantiert sind, erhalten Stadtwerke Feldkirch Haushaltskunden in der Regel keine Zuschüsse der Bundesregierung. Der Schwellwert von 10 ct/kWh wird nur in Einzelfällen überschritten (zB. bei Floatingtarifen).

Generell können die Stromkosten auch immer gesenkt werden, indem der Energieverbrauch verringert wird.

Muss ich für die Stromkostenbremse einen Antrag stellen?

Nein

Wann und wie erhalten Kunden mit mehr als 3 Personen im Haushalt einen erhöhten Zuschuss?

Gemäß dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) sollen Haushalte, an deren Adresse mehr als drei Personen im Zentralen Melderegister (ZMR) hauptgemeldet sind, auf Antrag ein Zusatzkontingent erhalten. Die Details zum Zusatzkontingent sind allerdings noch offen und müssen vom Finanzministerium noch erarbeitet und festgelegt werden.

Gilt die Stromkostenbremse auch für Betriebe?

Nein - Anspruch auf die Stromkostenbremse haben nur natürliche Personen. Für Vereine, Landwirte und Betriebe gibt es mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) ein eigenes Förderinstrument.

Gilt die Stromkostenbremse auch für Landwirte?

Nein - Anspruch auf die Stromkostenbremse haben nur natürliche Personen. Für landwirtschaftliche Betriebe wird an einem eigenen Förderinstrument gearbeitet. Die Regierung hat hier ein Fördervolumen von 120 Mio. Euro beschlossen, die Umsetzungsdetails zum Stromkostenzuschuss für landwirtschaftliche Betriebe sind derzeit allerdings in Arbeit.

Weitere Informationen in der Broschüre des Landwirtschaftsministeriums (14.10.2022) unter 
https://info.bml.gv.at/service/publikationen/landwirtschaft/unterstuezung-unserer-baeuerinnen-und-bauern.html