Die Gesamtkosten für Strom setzen sich aus drei Teilen zusammen: Energiepreis des Energielieferanten, Netzkosten sowie staatliche Abgaben/Steuern. Die Stromkostenbremse wirkt nur für den Energiepreis des Lieferanten. Nicht umfasst sind Netzkosten, Steuern und Abgaben.
Pro Haushalts-Zählpunkt wird bis zu einem Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr der Energiepreis des Lieferanten (Arbeitspreis, Grundpreise und Rabatte des Lieferanten) auf maximal 10 ct/kWh netto gedeckelt. Falls die Energiepreise des Lieferanten höher sind, wird die Differenz durch die Bundesregierung als Stromkostenzuschuss abgegolten. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro Kilowattstunde werden also maximal 30 Cent Zuschuss gewährt.
Für die Berechnung des Energiepreises wird auf den Durchschnittspreis des jeweiligen Abrechnungszeitraums abgestellt, und alle Bestandteile des Energiepreises werden in diesen Durchschnittspreis einbezogen. Das zugrundeliegende Stromkontingent von 2.900 kWh pro Jahr entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Jede Kilowattstunde, die über dem Grundkontingent verbraucht wird, wird zum vertraglich vereinbarten Energiepreis des Lieferanten verrechnet.
Hier ein Beispiel:
Haushalte, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorger in Rechnung gestellt bekommen, erhalten bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Wer 40 Cent pro kWh zahlen muss, erhält 30 Cent. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent, weil maximal die Differenz zwischen 10 und 40 Cent bezuschusst wird. Die Umsatzsteuer ist jeweils für den Nettobetrag vor Abzug des Stromkostenzuschusses zu berechnen.