Gewerbe Strompreisänderung zum 1. April 2023

Um österreichische Unternehmen von den steigenden Energiekosten zu entlasten hat der Bund den Energiekostenzuschuss 2 angekündigt. Die Förderrichtlinien sind derzeit noch offen. Details und Antragstellung werden auf der Förderwebsite des aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh) unter www.aws.at veröffentlicht.

Das Wichtigste im Überblick

  • Energiekostenzuschuss 2 reduziert die Mehrkosten für Betriebe:
    • Förderzeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023
    • Förderbare Kosten Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl
  • Beispiel zur Einstufung in Förderstufe 1:
    • Voraussetzung: 60 % der Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2021
    • Mindestzuschusshöhe: 3.000 € (d.h. Mehrkosten gegenüber 2021 mind. 5.000 €).
  • Gewerbekunden unterhalb der Zuschussuntergrenze sollen durch ein Pauschalfördermodell für Kleinbetriebe entlastet werden. Dieses ist derzeit in Ausarbeitung und wird unter www.aws.at veröffentlicht. 
  • Zuschuss-Untergrenze​​​​​
    Stromkunden:innen erreichen die Mindestzuschusshöhe von 3.000 Euro erst ab einem Jahresverbrauch von rund 30.000 kWh.

 

Bitte beachten Sie: 
Wenn Sie einen Smart Meter haben, erfolgt die Verbrauchsabgrenzung automatisch, es ist keine Ablesung erforderlich.

Häufige Fragen

Warum werden die Energiepreise trotz eigener Wasserkraftwerke angepasst?

Aufgrund der Energiekrise sind die Großhandelspreise für Strom stark gestiegen. Auch die Stadtwerke Feldkirch müssen große Energiemengen zukaufen, um die Versorgung der Kunden:innen ganzjährig sicherstellen zu können. Vor allem im Winter, wenn Wasserkraftwerke wenig Strom produzieren. 

Der selbst produzierte Strom für die Endkundenversorgung muss zu Marktpreisen bewertet werden. Der Strommarkt ist als Wettbewerbsmarkt auf Basis der Großhandelspreise organisiert. Diese Marktregeln gelten für alle Lieferanten. Daher müssen wir aus rechtlichen Gründen die gesamte Energiebeschaffung und -lieferung auf Basis der unabhängigen Großhandelspreise gestalten.

Warum passen die Stadtwerke Feldkirch die Energiepreise an, obwohl die Großhandelspreise zuletzt gesunken sind?

Die benötigte Energie wird über einen Zeitraum von zwei Jahren im Voraus beschafft. Durch diese verteilte Beschaffung werden die starken Schwankungen der Großhandelspreise geglättet und wirken sich nur gedämpft und zeitverzögert auf die Kundenpreise aus. Daher kommen weder extreme Preisspitzen, wie im Jahr 2022, noch kurzfristig gesunkene Marktpreise sofort bei den Kunden an. Mittlerweile haben sich die Großhandelspreise auf einem deutlich höheren Niveau als in den Vorjahren stabilisiert.

Wird mein Teilzahlungsbetrag angepasst?

Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Wir erhöhen den Teilzahlungsbetrag ab April automatisch bei den Kunden:innen, bei denen es zu einer höheren Nachzahlung kommen würde. Falls bei Ihnen eine Erhöhung erfolgt, werden Sie schriftlich im März darüber informiert.
 

Wie berechnet sich die Höhe des Energiekostenzuschuss 2?

Der Energiekostenzuschuss 2 bildet 5 verschiedene Förderstufen ab. Dabei werden Kriterien wie Energieintensität, entstandene Mehrkosten bzw. Preiserhöhungen und Unter-/Obergrenzen der Zuschüsse berücksichtigt. Je nachdem, in welcher Stufe sich ein Unternehmen befindet, kommen unterschiedliche Förderintensitäten (von 40 - 80 % der Mehrkosten gegenüber 2021) zur Geltung.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat eine Übersicht über die 5 Stufen und Förderkriterien zusammengefasst.

In der "niedrigsten" Stufe (Stufe 1), werden bspw. 60 % der Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2021 gefördert. Die Zuschuss-Untergrenze beträgt allerdings 3.000 Euro, was Mehrkosten von mindestens 5.000 Euro erfordert. Für die Mehrkosten berücksichtigte Energieträger sind Strom, Erdgas, Treibstoffe, Wärme/Kälte, Dampf, Heizöl, etc. 

Für Kleinbetriebe, die die Zuschuss-Untergrenze nicht erreichen wird derzeit ein Pauschalfördermodell ausgearbeitet. Informationen hierzu sollen auf der Förderseite der aws veröffentlicht werden.

Wo kann ich den Energiekostenzuschuss 2 beantragen?

Die Antragstellung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), die Förderbank des Bundes.

Eine Anmeldung ist voraussichtlich ab März 2023 möglich.

Wann wird der Energiekostenzuschuss ausbezahlt?

Es sind noch keine Fristen für den Energiekostenzuschuss 2 bekannt. Das Modell ist noch in Ausarbeitung und wird voraussichtlich ab März 2023 veröffentlicht.

Die erste Auszahlungsphase des Energiekostenzuschuss 1 hat bereits begonnen. Mit Stand 13. Jänner 2023 wurden fast 16 Mio. Euro an 716 Unternehmen ausbezahlt.

Gibt es für Wärmepumpen auch Zuschüsse für Betriebe?

Der Stromkostenzuschuss vom Bund wird nur für Zähler mit einem Haushaltslastprofil (H0, HA, HF) gewährt. Bei Wärmepumpen von Betrieben ist in der Regel ein Gewerbelastprofil zugeordnet, weshalb diese Wärmepumpen keinen Stromkostenzuschuss erhalten.

Warum gibt es für Gewerbekunden keinen Vorarlberger Stromrabatt?

Aufgrund des Doppelförderungsverbots für Betriebe ist neben den Förderungen durch den Bund eine zusätzliche Förderung durch das Land Vorarlberg nicht möglich. Die Strompreise der Stadtwerke Feldkirch zählen auch ohne zusätzliche Landesförderung zu den günstigsten in ganz Österreich.