Haushaltskunden:innen Strompreisänderung zum 1. April 2023

Die gute Nachricht vorweg:
Für die meisten Vorarlberger Haushalte bleiben die Gesamtkosten durch Zuschüsse von Bund und Land stabil.

Das Wichtigste im Überblick

  • Alle Haushaltskunden profitieren von Zuschüssen durch Bund und Land Vorarlberg. Dadurch bleiben die Stromkosten für die meisten Vorarlberger Haushalte stabil.
  • Wir bleiben auch nach der Erhöhung der aktuell günstigste Stromanbieter in Vorarlberg.
  • Hintergrund der Preiserhöhung sind stark gestiegene Beschaffungskosten. Trotz eigener Wasserkraftwerke müssen wir große Strommengen zukaufen um die Versorgung durchgehend sicher stellen zu können. 
  • Teilzahlungsbeträge werden nur angepasst, wenn eine Nachzahlung durch die Preiserhöhung wahrscheinlich ist. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, werden wir Sie im März per separaten Schreiben informieren. Sie müssen selbst nicht aktiv werden!

Auswirkung der Preisanpassung für Referenzhaushalte nach Abzug der Zuschüsse:

2 Personen (bis 3.000 kWh) Die Stromkosten für Haushalte mit niedrigerem Verbrauch bleiben gleich. Dies gilt für die Hälfte unserer Kunden!
3 Personen (bis 3.500 kWh) Ein mittlerer Haushalt bezahlt rund 6 Euro pro Monat mehr.
4 Personen (bis 5.000 kWh) Ein größerer Haushalt bezahlt durchschnittlich 16 Euro pro Monat mehr.

Zuschüsse und Entlastungsmaßnahmen für Haushaltskunden:innen

Was macht der Bund?

  • Der Stromkostenzuschuss vom Bund deckelt den Energiepreis für Haushaltskunden auf 10 ct/kWh netto für ein Grundkontingent von maximal 2.900 Kilowattstunden. Nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die tatsächlichen Energiepreise an.
    • Zeitraum der Förderung: 01.12.2022 bis 30.06.2024
    • Automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung - kein Antrag erforderlich
  • Größere Haushalte mit mehr als 3 Personen erhalten für jede weitere Person 105 € pro Jahr. Details sind noch in Ausarbeitung.
  • Einkommensschwache Haushalte erhalten zusätzlich einen Netzkostenzuschuss bis zu 200 € pro Jahr bis 30.06.2024. Voraussetzung ist die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten, welche wiederum GIS-Befreiung erfordern.

Mehr Details


Was macht das Land Vorarlberg?

  • Der beabsichtigte Vorarlberger Stromrabatt in Höhe von 3 ct/kWh wirkt sich auf den gesamten Stromverbrauch eines Haushalts in Vorarlberg aus.
    • Zeitraum der Förderung: 01.04.2023 bis 30.06.2024
    • Automatische Berücksichtigung auf der Stromrechnung - kein Antrag erforderlich
  • Erhöhung des Heizkostenzuschusses für Haushalte (einkommensabhängig)

 

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie einen Smart Meter haben, erfolgt die Verbrauchsabgrenzung automatisch, es ist keine Ablesung erforderlich. 

Häufige Fragen

Warum werden die Energiepreise trotz eigener Wasserkraftwerke angepasst?

Aufgrund der Energiekrise sind die Großhandelspreise für Strom stark gestiegen. Auch die Stadtwerke Feldkirch müssen große Energiemengen zukaufen, um die Versorgung der Kunden:innen ganzjährig sicherstellen zu können. Vor allem im Winter, wenn Wasserkraftwerke wenig Strom produzieren. 

Der selbst produzierte Strom für die Endkundenversorgung muss zu Marktpreisen bewertet werden. Der Strommarkt ist als Wettbewerbsmarkt auf Basis der Großhandelspreise organisiert. Diese Marktregeln gelten für alle Lieferanten. Daher müssen wir aus rechtlichen Gründen die gesamte Energiebeschaffung und -lieferung auf Basis der unabhängigen Großhandelspreise gestalten.

Soll ich meinen Teilzahlungsbetrag anpassen?

Sie müssen Ihren Teilzahlungsbetrag nicht selbstständig anpassen. Wir erhöhen den Teilzahlungsbetrag ab April automatisch bei den Kunden:innen, bei denen es zu einer höheren Nachzahlung kommen würde. Das betrifft hauptsächlich Geschäftskunden:innen oder Haushaltskunden:innen mit überdurchschnittlich hohem Verbrauch. Falls bei Ihnen eine Erhöhung erfolgt, werden Sie schriftlich im März darüber informiert. 
 

Was muss ich tun, um die Förderungen von Bund und Land zu erhalten?

Der Stromkostenzuschuss vom Bund und der Vorarlberger Stromrabatt vom Land Vorarlberg werden automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben - Sie müssen nichts tun. Auch der Netzkostenzuschuss wird automatisch gutgeschrieben, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS) vorliegen und die Befreiung von den EAG-Förderkosten beantragt und gewährt wurde.

Für Haushalte mit mehr als 3-Personen werden 105 Euro pro Person und Jahr größtenteils automatisch auf der Abrechnung gutgeschrieben. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist die Abwicklung des Energiekostenausgleichs des Bundes aus dem Jahr 2022. Für Kunden:innen, die den Energiekostenausgleich nicht beantragt oder erhalten haben, ist eine Anmeldestrecke in Ausarbeitung.

Gibt es für Wärmepumpen auch Zuschüsse vom Bund und Land?

Der Stromkostenzuschuss vom Bund wird für Zähler mit einem Haushaltslastprofil (H0, HA, HF) gewährt. Bei Wärmepumpen in Privathäusern ist in der Regel das H0 Lastprofil zugeordnet, weshalb Wärmepumpen mit eigenem Zähler ebenfalls vom Stromkostenzuschuss profitieren.

Der Vorarlberger Stromrabatt ist für alle Wärmepumpen von Haushaltskunden:innen relevant, egal ob diese mit eigenem Zähler oder gemeinsam mit dem Hauptzähler für den Haushaltsstrom betrieben wird.