Bürgerenergiegemeinschaft
Die Bürgerenergiegemeinschaft bietet die Möglichkeit, spätestens ab Mitte 2023 im gesamten österreichischen Marktgebiet gemäß § 16b EIWOG 2010 zu agieren. Es sind keine Sonderregelungen im Sinne von reduzierten Netzentgelten vorgesehen.
Die Bürgerenergiegemeinschaft kann sich über das Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers hinaus erstrecken. Es wird eine direkte Vermarktung von Energie (auch nicht Erneuerbare) ermöglicht. Die Umsetzung dieses Modells wird sich am Anfang auf eine Ausprägung mit einer Erzeugungsanlage und mehreren Teilnehmern in einem Konzessionsgebiet beschränken.
Allgemein weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften können Sie auf der Webseite www.energiegemeinschaften.gv.at finden.
Voraussetzungen für den Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft sind:
- Netzanschluss
Alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen müssen im Marktgebiet von Österreich angeschlossen sein.
- Registrierung auf ebUtilities.at
Der Betreiber der BEG muss sich auf der Informationsplattform der Österreichischen Energiewirtschaft (ebUtilities.at) registrieren. Diese Plattform dient der Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate.
- Ein Betreibervertrag für den Betrieb einer BEG
Der Betreiber füllt den Betreibervertrag aus und sendet ihn unterschrieben, in zweifacher Ausfertigung, per Post an die Stadtwerke Feldkirch- Anschrift: Leusbündtweg 49, A-6800 Feldkirch oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at
(Die Stadtwerke Feldkirch senden eine gegengezeichnete Vereinbarung zurück.)
- Registrierung im EDA-Portal
(Plattform für elektronischen Datenaustausch)
Der Betreiber der BEG muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage sowie den oder die Teilnehmer anlegen, um die erforderliche Überlagerung der Messdaten zu ermöglichen. Jeder hinzukommende Teilnehmer wird durch den Betreiber der BEG angemeldet. Von der Plattform aus erfolgt die Information und Anforderung an die Stadtwerke Feldkirch.
- Prüfung bzw. Herstellung der Voraussetzungen zur Teilnahme an der BEG
Die Stadtwerke Feldkirch prüfen entsprechend der Anforderung seitens des EDA-Portals die Möglichkeit der Teilnahme an der BEG (z.B. Zählpunkt existiert im Netzgebiet der Stadtwerke und ist aktiv etc.), die technische Eignung des installierten Messgeräts, passen die Messdatenübermittlung den neuen Anforderungen an und stellen allenfalls die Abrechnung um.
- Datenfreigabe im Kundenportal der Stadtwerke Feldkirch
Sofern die Voraussetzungen zur Teilnahme an der BEG erfüllt sind, muss der Teilnehmer im Kundenportal der Stadtwerke Feldkirch seine Teilnahme an der BEG sowie den damit verbundenen Versand der Messdaten freigeben. Dazu wird er durch die Stadtwerke Feldkirch per E-Mail aufgefordert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Teilnehmer bei den Stadtwerken Feldkirch hierzu eine gültige E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat. Falls der Teilnehmer noch keinen Zugang zum Kundenportal hat, muss er sich zunächst dort registrieren.
Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer
Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:
- dynamische Aufteilung
- Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
- statische Aufteilung
- Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.
Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.
Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at