Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (EIWOG) sehen die Nutzung von erneuerbaren Energien zwischen Nachbarn im Nahebereich vor.

Die Umsetzung der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft erfolgt in Stufen. Vorerst sind Energiegemeinschaften mit einer Erzeugungsanlage und mehreren Teilnehmern möglich (siehe Konzeptbeschreibung).
Allgemein weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften können Sie auf der Webseite www.energiegemeinschaften.gv.at finden.

Voraussetzungen dafür sind:

  1. Ein gültiger Netzzugangsvertrag
    mit den Stadtwerken Feldkirch für eine dezentrale Erzeugungsanlage.

     
  2. Alle teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen müssen im gleichen Verteilernetzbereich der Stadtwerke Feldkirch angeschlossen sein.
    Im Verteilernetz der Stadtwerke Feldkirch existieren zwei physikalisch getrennte Netzbereiche, die über Umspannwerke in Tisis und Gisingen mit dem vorgelagerten netz verbunden sind. Welchem der beiden Bereiche die Verbrauchs- oder Erzeugungsanlagen zugeordnet sind, geben wir Ihnen auf Anfrage gerne bekannt.

     
  3. Registrierung auf ebUtilities.at
    Der Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage muss sich auf der Informationsplattform der Österreichischen Energiewirtschaft (ebUtilities.at) registrieren. Diese Plattform dient der Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate.

     
  4. Ein Betreibervertrag für den Betrieb EEG
    Der Betreiber füllt den Betreibervertrag aus und sendet ihn unterschrieben, in zweifacher Ausfertigung, per Post an die Stadtwerke Feldkirch. Anschrift: Leusbündtweg 49, A-6800 Feldkirch oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at
    (Die Stadtwerke Feldkirch senden eine gegengezeichnete Vereinbarung zurück.)

     
  5. Registrierung im EDA-Portal
    (Plattform für elektronischen Datenaustausch)
    Der Betreiber der EEG muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage sowie den oder die Teilnehmer anlegen, um die erforderliche Überlagerung der Messdaten zu ermöglichen. Jeder hinzukommende Teilnehmer wird durch den Betreiber der EEG angemeldet. Von der Plattform aus erfolgt die Information und Anforderung an die Stadtwerke Feldkirch.

     
  6. Prüfung bzw. Herstellung der Voraussetzungen zur Teilnahme an der EEG
    Die Stadtwerke Feldkirch prüfen entsprechend der Anforderung seitens des EDA-Portals die Möglichkeit der Teilnahme an der EEG (z.B. Zählpunkt an der gleichen Trafostation bzw. am gleichen Umspannwerk mit der Erzeugungsanlage verbunden), die technische Eignung des installierten Messgeräts, passen die Messdatenübermittlung den neuen Anforderungen an und stellen die Abrechnung um.


  7. Datenfreigabe im Kundenportal der Stadtwerke Feldkirch
    Sofern die Voraussetzungen zur Teilnahme an der EEG erfüllt sind, muss der Teilnehmer im Kundenportal der Stadtwerke Feldkirch seine Teilnahme an der EEG sowie den damit verbundenen Versand der Messdaten freigeben. Dazu wird er durch die Stadtwerke Feldkirch per E-Mail aufgefordert. Voraussetzung hierfür ist, dass der Teilnehmer bei den Stadtwerken Feldkirch hierzu eine gültige E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat. Falls der Teilnehmer noch keinen Zugang zum Kundenportal hat, muss er sich zunächst dort registrieren.

Überblick
über die lokalen und regionalen Nahebereiche

  • Lokaler Nahebereich
    Die Erzeugungsanlage und die teilnehmenden Netzbenutzer sind über denselben Niederspannungsteil einer Transformatorstation miteinander verbunden.
     
  • Regionaler Nahebereich
    Die Erzeugungsanlage und die teilnehmenden Netzbenutzer sind über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene in einem Umspannwerk miteinander verbunden.

Eine erste Auskunft an welchem Teil des Verteilernetzes Sie angeschlossen sind, erhalten Sie in unserer Online-Auskunft EEG.
Bitte geben Sie bei der Planauskunft im Feld: Grund für die Planauskunft als Betreff „EEG Auskunft“ ein. 
Die Bekanntgabe des tatsächlichen Nahebereich erfolgt bei Gründung einer Energiegemeinschaft und kann in Einzelfällen von der Erstauskunft abweichen. Die manuelle Auskunft gibt den aktuellen Schaltzustand im öffentlichen Netz wieder.

Aufteilung
der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer

Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:
 

  • dynamische Aufteilung
    Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
  • statische Aufteilung
    Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.

Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at