Leitungsschutzanweisung

Den bauausführenden Unternehmen wird empfohlen, allen Mitarbeitern den Inhalt dieser Leitungsschutzanweisung zu vermitteln.

Die Leitungsschutzanweisung ist von allen Unternehmern und natürlichen Personen bzw. deren jeweiligen Beauftragten, welche Baumaßnahmen und/oder Planungen im Bereich der Versorgungseinrichtungen der Stadtwerke Feldkirch durchführen wollen, zu beachten. Sie gilt zum Schutze aller unterirdischen Versorgungsleitungen.