Die Grundversorgung stellt sicher, dass Haushaltskund:innen und Kleinunternehmen auch dann mit Strom versorgt werden, wenn kein regulärer Liefervertrag besteht oder Schwierigkeiten beim Vertragsabschluss auftreten.
Sie können sich uns gegenüber auf die Grundversorgung berufen. In diesem Fall erfolgt die Belieferung zu den Bedingungen unserer Standardprodukte sowie zu den jeweils gültigen Allgemeinen Lieferbedingungen.
Wann kann die Grundversorgung genutzt werden?
Die Grundversorgung kommt insbesondere in folgenden Situationen in Betracht:
- bei Zahlungsschwierigkeiten,
- wenn eine Stromabschaltung droht oder bereits erfolgt ist,
- wenn kein Stromliefervertrag abgeschlossen werden kann.
Welche Kosten und Sicherheiten gelten?
Im Rahmen der Grundversorgung kann eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangt werden. Diese ist gesetzlich begrenzt und darf maximal einem monatlichen Teilzahlungs- oder Rechnungsbetrag entsprechen.
Wenn innerhalb von sechs Monaten kein Zahlungsverzug mehr auftritt, wird eine Sicherheitsleistung rückerstattet bzw. eine Vorauszahlung nicht mehr verlangt.
Wie erfolgt die Anmeldung?
Voraussetzung ist ein bestehender Netzzugangsvertrag sowie eine Mitteilung an uns, dass Sie die Grundversorgung in Anspruch nehmen möchten.