Stadtwerke Feldkirch Stromkennzeichnung

Primäre Stromkennzeichnung

Sekundäre (vollumfassende) Stromkennzeichnung

Zeitraum 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 gemäß § 78 und § 79 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und Stromkennzeichnungsverordnung 2022.
Die Stadtwerke Feldkirch müssen Energiemengen zukaufen, um die Versorgung der Kunden ganzjährig sicherstellen zu können. In der gesetzlichen Stromkennzeichnung sind deshalb auch Herkunftsnachweise enthalten, die wir von anderen Ökostromerzeugern zukaufen.