Feldkirch spart Strom Stromsparbonus

Energie sparen und Bonus sichern!

Gemeinsam mit unseren Kund:innen möchten wir uns als Feldkircher Energiedienstleister dafür einsetzen, den Stromverbrauch in unserer Stadt nachhaltig zu senken. Denn jede nicht benötigte Kilowattstunde Strom muss nicht erst in Kraftwerken erzeugt oder am Markt teuer zugekauft werden. Damit senken Sie als Kund:in zum einen Ihre Stromkosten und sorgen zum anderen dafür, dass Feldkirch einen weiteren Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit schafft.

Für diese gemeinsame Anstrengung möchten wir unseren Kund:innen in Form eines Stromsparbonus etwas zurückgeben.
Wer im Jahr 2023 (Abrechnung zum 31.12.2023) bei Strom gegenüber der letzten 12-monatigen Verbrauchsabrechnung (Abrechnung zum 31.03.2022 oder zum 30.09.2022) mindestens 5% Strom in Kilowattstunden (kWh) eingespart hat, erhält einen Bonus von 50 Euro (brutto) als vergleichbaren Sachwert. Wer 10% Stromeinsparung realisiert, bekommt sogar 100 Euro (brutto) als vergleichbaren Sachwert.

Stromverbrauch senken und Stromsparbonus sichern – so funktioniert’s

  1. Strom im Alltag sparen
    Eine gesonderte Anmeldung zur Aktion ist nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch in letzter Zeit umgezogen sein oder wir Sie als Kund:in verloren haben, können Sie leider aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit der Stromverbräuche nicht im Rahmen der Aktion berücksichtigt werden. Auch muss Ihr Stromverbrauch im Jahr 2023  und 2024 über 500 kWh liegen. Alle Voraussetzungen finden Sie auch in den folglich angeführten Teilnahmebedingungen (Beispiel 2023). 
     

  2. Bonusberechnung
    Im Zuge der Erstellung der Jahresabrechnung zum 31.12.2023 vergleichen wir bei infrage kommenden Kund:innen den Stromverbrauch im Verbrauchszeitraum (01.01.-31.12.2023) mit dem Stromverbrauch im Vergleichszeitraum (für Anlagen in Feldkirch (Innenstadt), Tisis und Tosters ist dies der Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.03.2022 und für Anlagen in Altenstadt, Gisingen, Levis und Nofels ist dies der Zeitraum vom 01.10.2021 bis 30.09.2022). Ergibt sich im Verbrauchszeitraum eine Stromeinsparung von mehr als 5% gegenüber dem Vergleichszeitraum, wird der Bonus im Zuge der Jahresabrechnung zum 31.12.2023 berücksichtigt. 
     
  3. Bonus-Ausschüttung
    Konnten Sie eine Stromeinsparung von mindestens 5% in kWh erzielen, erhalten Sie im Laufe des Februar 2024 mit der Jahresabrechnung zum 31.12.2023 als Beilage ein Informationsschreiben für den Bezug einer Feldkirch Gutscheinkarte im Wert von 50 oder 100 Euro brutto. Gegen Vorlage des Informationsschreibens (Rechnungsbeilage) erhalten Sie dann beim Stadtmarketing und Tourismus Feldkirch die Feldkirch Gutscheinkarte im entsprechenden Wert.

    Stadtmarketing und Tourismus Feldkirch
    Tourismus- und Kartenbüro
    Palais Liechtenstein | Schlossergasse 8 | 6800 Feldkirch
    Öffnungszeiten: Mo - Fr 9 - 17 Uhr | Sa 9 - 12 Uhr
    an Sonn- und Feiertagen geschlossen)

Bitte beachten Sie:
Wurden die oben angeführten Kriterien für eine Stromeinsparung nicht erfüllt, liegt der Jahresabrechnung kein diesbezügliches Informationsschreiben bei.


Für den Stromsparbonus der Stadtwerke Feldkirch gelten folgende
Teilnahmebedingungen (Beispiel 2023)

 

  • Die Stadtwerke Feldkirch behalten sich abhängig gesetzlicher Entwicklungen Änderungen der Teilnahmebedingungen und Bonussystematik vor. Eine gesonderte Anmeldung zur Teilnahme an der Aktion ist nicht notwendig. Dieser Bonus wird auf freiwilliger Basis gewährt. Die Kund:innen haben keinen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an der Aktion.
  • Teilnahmeberechtigt sind Privatkund:innen mit den Haushalts- und Wärmestromtarifen der Stadtwerke Feldkirch. Daneben muss der Stromverbrauch laut Abrechnung im Verbrauchszeitraum (01.01. – 31.12.2023) mindestens 500 kWh betragen.
  • Berücksichtigt werden Kund:innen, deren Anlagenadresse sich in der Fraktion Feldkirch (Innenstadt), Tisis oder Tosters befindet und die mindestens seit 01.04.2021 einen aktiven Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Feldkirch auf derselben Kundenanlage haben und seither nicht umgezogen sind. Ebenso berücksichtigt werden Kund:innen, deren Anlagenadresse sich in der Fraktionen Altenstadt, Gisingen, Levis oder Nofels befindet und die mindestens seit 01.10.2021 einen aktiven Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Feldkirch auf derselben Kundenanlage haben und seither nicht umgezogen sind.
  • Kund:innen, die im Zuge der Jahresabrechnung zum 31.12.2023 im Verbrauchszeitraum (01.01.2023 – 31.12.2023) mindestens eine Stromeinsparung von 5% gegenüber dem Vergleichszeitraum (für Anlagen in Feldkirch (Innenstadt), Tisis und Tosters ist dies der Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022 und für Anlagen in Altenstadt, Gisingen, Levis und Nofels ist dies der Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022) realisieren, erhalten einen Bonus.
  • Wird eine Stromeinsparung von mindestens 5% und weniger als 10% in kWh erzielt, wird ein Bonus in Höhe von 50 Euro brutto oder ein vergleichbarer Sachwert mit der Jahresrechnung zum 31.12.2023 berücksichtig.
  • Wird eine Stromeinsparung von mindestens 10% in kWh erzielt, wird ein Bonus in Höhe von 100 Euro brutto oder ein vergleichbarer Sachwert mit der Jahresrechnung berücksichtigt.
  • Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Stromkostenzuschussgesetzes wird der Bonus als Sachgutschein ausgeschüttet (Feldkirch Gutscheinkarte).
  • Kund:innen, die im Zeitraum nach Beginn des Vergleichszeitraumes (1.4.2021 oder 1.10.2021, je nach Anlagenadresse, siehe oben) und vor Ende des Verbrauchszeitraums (31.12.2023) umziehen, umgezogen sind oder kündigen, werden aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit der Stromverbräuche nicht bei der Aktion berücksichtigt.