Wärmepumpenförderung
Förderaktion beendet
Die Wärmepumpenförderung der Stadtwerke Feldkirch ist mit 30. Juni 2026 ausgelaufen.
Seit 1. Juli 2026 können keine neuen Förderanträge mehr eingereicht werden.
Für Förderfälle, bei denen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bis spätestens 30. Juni 2026 vollständig bei den Stadtwerken Feldkirch eingereicht wurden, gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.
Informationen zur bisherigen Wärmepumpenförderung
Die sinnvolle Nutzung der natürlichen Energieressourcen ist den Stadtwerken Feldkirch ein wichtiges Anliegen. Deshalb engagieren sich die Stadtwerke Feldkirch nicht nur bei der Stromerzeugung und -verteilung, sondern fördern auch die effiziente Anwendung von Strom.
Im Rahmen der bisherigen Förderaktion wurde die Anschaffung einer Wärmepumpe bei Neubauten und Sanierungen, beim Wechsel des Heizsystems auf eine Wärmepumpe sowie beim Ersatz einer alten Wärmepumpe gefördert.
Beim Einfamilienhaus wurde die Anschaffung einer Wärmepumpe mit 500 € gefördert.
Beim Mehrfamilienhaus wurde die Anschaffung mit 500 € plus 100 € für jede Wohneinheit mit eigenem Stromzähler, die mit der Wärmepumpe beheizt wird, gefördert.
Folgende Wärmequellen-Geräte wurden gefördert:
- Grundwasser
- Erdwärme (Erdsonde und Erdkollektor)
- Abluft aus Wohnungslüftung
- Außenluft
Förderungsbedingungen
Voraussetzung für die Förderung ist die ordnungsgemäße Inbetriebnahme einer Wärmepumpe durch
einen konzessionierten Installateur/Anlagenplaner.
Anspruchsberechtigt sind Kunden, die ihren gesamten Strombedarf (in Form der neuen Stromprodukte) den Stadtwerken Feldkirch beziehen. Der Kunde erhält im Rahmen des Förderprogramms eine einmalige Auszahlung. Beim Einfamilienhaus wird die Anschaffung einer Wärmepumpe mit 500 € gefördert. Beim Mehrfamilienhaus wird die Anschaffung mit 500 € + 100 € für jede Wohneinheit mit eigenem Stromzähler gefördert, die mit der Wärmepumpe beheizt wird. Die Wärme-pumpenförderung beschränkt sich auf Anlagen, die im
Stromnetz der Stadtwerke Feldkirch betrieben werden. Die Stadtwerke Feldkirch behalten sich die Auswahl der zu fördernden Anlagen sowie Änderungen der Förderungsbedingungen und der Förderhöhe vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Damit Mitarbeiter der Stadtwerke Feldkirch überprüfen können, ob die Förderungsbedingungen eingehalten werden, dürfen sie nach Voranmeldung die Anlage besichtigen. Eine Wärmepumpenförderung kann nur gewährt werden, wenn alle erforderlichen Informationen spätestens bis zum 30.06.2026 eingereicht sind. Als Datum der Inbetriebnahme gilt die Fertigstellung der Installation durch den Installateur/Anlagenplaner.
Der Kunde ist einverstanden, dass die angeführten Daten in der EDV erfasst und bearbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Stadtwerke Feldkirch eine Rechnungskopie desp Installationsunternehmens und eine Zahlungsbestätigung auf Aufforderung vorzulegen.
Unsere Datenschutzinformationen erhalten Sie hier oder jederzeit auf telefonische Anfrage kostenfrei per Post von unserem Kundenservice.
(Tel. +43 5522 9000).
Technische Voraussetzungen
Die technischen Anschlussbedingungen der Vorarlberger Verteilernetzbetreiber werden eingehalten. Es werden energieeffiziente Umwälzpumpen eingesetzt (keine Bedingung bei geräteintegrierten Umwälzpumpen). Für den energieeffizienten Betrieb einer Wärmepumpe sind Heizsysteme vorteilhaft, die mit möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten, wie dies besonders bei Fußbodenheizungen und Wandflächenheizungen der Fall ist.
Voraussetzungen für einen energiesparenden Wärmepumpenbetrieb zu gewährleisten, fördern wir nur Anlagen, die im Neubau mit einer Heizwassertemperatur unter 40 ° C und bei Sanierungen unter 50 ° C auskommen. Als Mindestanforderung für die Jahresarbeitszahl der eingesetzten Wärmepumpe gelten die Grenzwerte nach den Fördervoraussetzungen der Vorarlberger Energieförderung für Wohnbauten.
Wichtig für bereits eingereichte Förderanträge
Eine Förderung konnte nur gewährt werden, wenn alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bis spätestens 30.06.2026 bei den Stadtwerken Feldkirch eingereicht wurden.
Seit 1. Juli 2026 ist eine Antragstellung im Rahmen dieser Förderaktion nicht mehr möglich.
Bei Fragen zu einem bereits eingereichten Förderantrag wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung.