Unser Service für Sie

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Wichtige Information zur Um- und Abmeldung von Anlagen

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung der österreichischen Marktprozesse ist es seit dem 7. Oktober 2024 nicht mehr möglich, eine Stromanlage rückwirkend abzumelden.
Abmeldungen sind nur noch für zukünftige Zeitpunkte zulässig.
Eine rückwirkende Abmeldung ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel bei Insolvenzen oder Verlassenschaften.

Diese neue Regelung soll den Ablauf bei Stromanmeldungen vereinheitlichen, für mehr Transparenz im Energiemarkt sorgen und Probleme bei der Abrechnung oder Zuordnung von Verbrauchszeiträumen vermeiden.

Was bedeutet das für Sie?

Bitte melden Sie Ihre Stromanlage bei einem Einzug, Auszug oder Umzug rechtzeitig – am besten 2 Wochen im Voraus – bei uns an oder ab.

Wie funktioniert die An- oder Abmeldung?

Das entsprechende online Formular steht Ihnen am Seitenanfang zur Verfügung.

Bei Fragen oder zur Unterstützung sind unsere Kundenbetreuer/-innen während der Öffnungszeiten gerne für Sie erreichbar

Vielen Dank für Ihr Verständnis!