Strom Grundversorgung

Die Stadtwerke Feldkirch bieten Haushaltskunden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine Strom-Grundversorgung an.

Recht auf Grundversorgung:

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 77 ElWOG 2010).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen. Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert.

Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen. Nähere Informationen über die Grundversorgung finden Sie unter www.e-control.at/grundversorgung.

Auch wir bieten Ihnen die Grundversorgung an. Sie müssen, wenn es die Umstände im Einzelfall erfordern, vor Lieferbeginn eine Vorauszahlung in Höhe eines Monatsbetrages leisten. Dieser wird nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraumes oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden bemessen. An Stelle der Vorauszahlung können Sie eine gleichwertige Sicherheit leisten (z. B. Barsicherheit, Hinterlegung von nicht vinkulierten Sparbüchern).

Dabei gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Feldkirch die gleichen Allgemeinen Lieferbedingungen und Preise wie in unseren Standardprodukten.

Voraussetzung ist ein schriftlicher Antrag des Interessenten und das Vorliegen eines Netzzugangsvertrages mit dem Verteilernetzbetreiber.

Grundversorgung für Anlagen ohne gültigen Liefervertrag in Vorarlberg

Kundenanlagen ohne gültigen Stromliefervertrag im Netzgebiet der Stadtwerke Feldkirch sind gemäß der landesgesetzlichen Bestimmungen in § 45 Abs. 11 ElWIG von den Stadtwerken Feldkirch im Rahmen der Grundversorgung mit Strom zu versorgen. Dabei gelten die gleichen Allgemeinen Lieferbedingungen und Preise wie in unseren Standardprodukten Einfach, TagNacht und Wärme für Privatkunden und Geschäftskunden.