Feldkircher Wasser Wassergebühren

Die Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen.

Feldkirch kann dabei auf die beiden Quellen im Saminatal sowie das Grundwasser im Frastanzer Ried zurückgreifen. Für die Zwischenspeicherung und Verteilung des Wassers an die Bevölkerung werden sechs Hochbehälter, sechs Pumpwerke sowie ein Leitungsnetz von mehr als 350 Kilometern betrieben und instand gehalten. Zur Brandbekämpfung stehen der Feuerwehr 730 Hydranten mit ausreichend Löschwasser zur Verfügung.

Der durchschnittliche tägliche Wasserverbrauch in Feldkirch ist in den letzten 12 Jahren um insgesamt 25 % gesunken. Dieser rückläufige Wasserabsatz ist aus ökologischer Sicht erfreulich, führt jedoch bei ausschließlich verbrauchsabhängigen Einnahmen zu einer Stagnation der Erlöse. Die Wassergebühren müssen jedoch gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie so festgesetzt werden, dass damit die laufenden Aufwendungen aus dem Betrieb der Wasserversorgung sowie die erforderlichen Investitionen in die Erneuerung und Erweiterung aller Anlagenteile abgedeckt werden können.

Die Kosten für den Betrieb der Wasserversorgung sind zu 80 % nicht vom Verbrauch abhängig. Die bisherigen nur verbrauchsabhängigen Gebühren hätten auch bei laufender Inflationsanpassung zu einer weiteren Zunahme der Verschuldung geführt. Die Feldkircher Stadtvertretung hat deshalb auf Vorschlag der Stadtwerke Feldkirch die Einführung eines Infrastrukturbeitrages in Form einer verbrauchsunabhängigen monatlichen Grundgebühr ab dem 1.1.2016 beschlossen.

Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem Produktblatt Wasser - siehe Downloadbereich.

Die neue Wassergrundgebühr wird gemeinsam mit der Abfallgrundgebühr auf der Stromrechnung der Stadtwerke Feldkirch direkt an die jeweilige Wirtschaftseinheit verrechnet.

Als Wirtschaftseinheit gilt eine Wohnung, ein Betrieb oder eine sonstige Anlage. Wohnungen sind Einrichtungen, die aufgrund ihrer Ausstattung und Einrichtung zur Deckung eines vorübergehenden (Ferienwohnung) oder ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfs dienen. Betriebe oder sonstige Anlagen sind gewerbliche Betriebsstätten, Landwirtschaften, Liegenschaften mit Gartenanschluss, Liegenschaften mit Bauwasseranschluss, Schulen, Altersheime.

Gebührenbefreiung

Von der Bezahlung dieser beschlossenen monatlichen Wassergrundgebühr können sich jene Personen bzw. Personenkreise befreien lassen, deren Haushaltseinkommen einen bestimmten Wert nicht überschreitet. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn die Betroffenen zum sogenannten anspruchsberechtigten Personenkreis gemäß § 3 Fernsprechentgeltzuschussgesetz gehören („GIS-Befreiung“):

  • Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand
  • Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
  • Bezieher von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz
  • Bezieher von Beihilfen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994
  • Bezieher von Beihilfen nach dem Studienförderungsgesetz 1992
  • Bezieher von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit
  • Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung
  • Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen, sofern die technische Ausgestaltung des Zuganges zum öffentlichen Kommunikationsnetz eine Nutzung für sie ermöglicht

Um der besseren Lesbarkeit willen wird darauf verzichtet, durchgängig die weibliche neben der männlichen Form zu verwenden. Steht die männliche Form allein, sind stets auch Frauen gemeint.

Nähere Angaben hierzu finden Sie auf https://www.gis.at/befreiung.

Alle jene Personen bzw. Personenkreise mit Wohnort in Feldkirch, welche den Stadtwerken Feldkirch bereits ihre GIS-Befreiung im Zusammenhang mit der dadurch erreichten Kostendeckelung bei der Ökostrompauschale bekannt gegeben haben, werden automatisch von der verbrauchsunabhängigen Wassergrundgebühr befreit. Alle anderen Anspruchsberechtigten werden gebeten, ihre GIS-Befreiung der Kundenbetreuung der Stadtwerke Feldkirch bekannt zu geben.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Kundenbetreuung der Stadtwerke Feldkirch gerne zur Verfügung.