Was sind die Systemnutzungstarife

Ein Teil des Gesamtstrompreises.

Die Systemnutzungstarife dienen zur Finanzierung von Betrieb, Erhaltung und Ausbau der Netze und sind ein Bestandteil des Gesamtstrompreises und setzten sich wie folgt zusammen:

 Netznutzungstarife
Die Höhe der Netznutzungstarife ist je nach Anschlusspunkt (Netzebene) der Kundenanlage unterschiedlich. Die Tarife werden von der Regulierungskommission (E-Control) auf Basis der Kosten der Netzbetreiber für Netzausbau, Instandhaltung und Betrieb, welche jährlich an die E-Control abgegeben werden, ermittelt und verordnet.

 Netzverlusttarife
Beim Transport des Stroms über die Netze entstehen Verluste durch den elektrischen Widerstand der Leitungen. Das führt zu Kosten, die über den Netzverlusttarif abgedeckt werden. Durch den hohen Kabelanteil von über 98 % sind die Verluste im Verteilnetz der Stadtwerke Feldkirch mit ca. 2,4 % äußerst gering.

 Netzzutrittsentgelt
Damit bezahlen Sie einmalig die unmittelbaren Kosten für die erstmalige Herstellung des Hausanschlusses oder die Abänderung eines bestehenden Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung. Darin enthalten sind die Hausanschlussleitung, der Hausanschlusskasten, die zugehörigen Sicherungen und die MontagearbeitenNicht enthalten sind Grabungsarbeiten, Leerverrohrung, Wanddurchführungen, Gärtnerarbeiten etc. Diese sind bauseits beizustellen. Standardhausanschlüsse werden pauschal, Sonderfälle nach Aufwand abgerechnet.

 Netzbereitstellungsentgelt
Dies ist als Pauschalbetrag für den vom Netzbetreiber zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbau des vorgelagerten Netzes. Dieser Betrag ist grundsätzlich abhängig vom Leistungsbezug (erworbenes Recht zur Netznutzung). Die Vorarlberger Netzbetreiber verlangen derzeit aber nur eine so genannte Mindestverrechnungsleistung abhängig von der Netzebene, ab der der jeweilige Anschluss erfolgt.

 Messpreise
Messentgelte werden für das Zählermanagement (Anschaffung, Eichung, Lagerkosten), das Messdatenmanagement (Monatsablesung, Jahresablesung, Erfassung, Speicherung, usw.) sowie für die Verrechnung der Stromverbräuche verrechnet.
Sie können zwischen den einzelnen Netzbetreibern voneinander abweichen, sind aber per Verordnung nach oben begrenzt. Je nach Art der Messeinrichtung werden unterschiedliche Preise in Ansatz gebracht.

 

Die jeweilige Höhe der Systemnutzungstarife und Messpreise entnehmen Sie bitte dem für Ihre Anlage gültigen Produktblatt.

Abgaben und Steuern