Errichtung einer Bürgerenergiegemeinschaft

Die Bürgerenergiegemeinschaft bietet die Möglichkeit, spätestens ab Mitte 2023 im gesamten österreichischen Marktgebiet gemäß § 16b EIWOG 2010 zu agieren. Es sind keine Sonderregelungen im Sinne von reduzierten Netzentgelten vorgesehen.

Die Bürgerenergiegemeinschaft kann sich über das Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers hinaus erstrecken. Es wird eine direkte Vermarktung von Energie (auch nicht Erneuerbare) ermöglicht. Die Umsetzung dieses Modells wird sich am Anfang auf eine Ausprägung mit einer Erzeugungsanlage und mehreren Teilnehmern in einem Konzessionsgebiet beschränken. 
Allgemein weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften können Sie auf der Webseite www.energiegemeinschaften.gv.at finden.

 

Voraussetzungen für den Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft sind:

1. Alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen müssen im Marktgebiet von Österreich angeschlossen sein. Zurzeit können nur Anlagen im gleichen Verteilnetzgebiet eingebunden werden. (Stand April 2022)

2. Ein gültiger Netzzugangsvertrag für eine dezentrale Erzeugungsanlage mit den Stadtwerken Feldkirch

3. Registrierung auf ebUtilities.at
Der Betreiber der Bürgerenergiegemeinschaft muss sich auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate registrieren.

4. Eine "Vereinbarung betreffend den Betrieb einer Bürgerenergiegemeinschaft"

  • Der Betreiber befüllt die Vereinbarung und sendet sie unterschrieben, in doppelter Ausfertigung, per Post an Stadtwerke Feldkirch (Anschrift: Leusbündtweg 49, 6800 Feldkirch) oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at
  • Die Stadtwerke Feldkirch senden eine Vereinbarung gegengezeichnet zurück.

5. Eine Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag betreffend die Beteiligung an einer Bürgerenergiegemeinschaft" mit jedem teilnehmenden Berechtigten (Kunde)

  • Der teilnehmende Berechtigte (Kunde) befüllt die Zusatzvereinbarung und sendet sie unterschrieben in doppelter Ausfertigung per Post an Stadtwerke Feldkirch (Anschrift: Leusbündtweg 49, 6800 Feldkirch) oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at
  • Die Stadtwerke Feldkirch senden eine Zusatzvereinbarung gegengezeichnet zurück.

6. Eine Zustimmungserklärung zur Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte
Der Betreiber und die teilnehmenden Berechtigten (Kunden) befüllen die Zustimmungserklärungen und senden sie unterschrieben per Post an Stadtwerke Feldkirch (Anschrift: Leusbündtweg 49, 6800 Feldkirch) oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at

7. Registrierung im EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch)
Der Betreiber der Bürgerenergiegemeinschaft muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer für die erforderliche Überlagerung der Messdaten erfassen.

 

Aufteilung der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer

Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:

  • dynamische Aufteilung
    • Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
  • statische Aufteilung
    • Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.

Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.

 

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at