Errichtung einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft

Das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (EIWOG) sehen die Nutzung von erneuerbaren Energien zwischen Nachbarn im Nahebereich vor.

Die Umsetzung der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft erfolgt in Stufen. Vorerst sind Energiegemeinschaften mit einer Erzeugungsanlage und mehreren Teilnehmern möglich (siehe Konzeptbeschreibung).
Allgemein weiterführende Informationen zu Energiegemeinschaften können Sie auf der Webseite www.energiegemeinschaften.gv.at finden.

Voraussetzungen
für den Betrieb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft sind:

  1. Alle Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen müssen im gleichen Verteilernetz eines Netzbetreibers miteinander verbunden sein.
  2. Ein gültiger Netzzugangsvertrag für eine dezentrale Erzeugungsanlage mit den Stadtwerken Feldkirch
    (Sollten Sie noch keinen Netzzugangsvertrag haben, finden Sie hier weitere Informationen.)
  3. Registrierung auf ebUtilities.at
    Der Betreiber der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft muss sich auf der Informationsplattform der österreichischen Energiewirtschaft zur Veröffentlichung branchenspezifischer Datenaustauschformate registrieren.
  4. Eine "Vereinbarung betreffend den Betrieb einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft"
    Der Betreiber befüllt die Vereinbarung und sendet sie unterschrieben, in doppelter Ausfertigung, per Post an die Stadtwerke Feldkirch (Anschrift: Leusbündtweg 49, A-6800 Feldkirch) oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at
    (Die Stadtwerke Feldkirch senden eine Vereinbarung gegengezeichnet zurück.)
  5. Eine "Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag betreffend die Beteiligung an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft" mit jedem teilnehmenden Berechtigten (Kunde)
    Der teilnehmende Berechtigte (Kunde) befüllt die Zusatzvereinbarung und sendet sie unterschrieben in doppelter Ausfertigung per Post an die Stadtwerke Feldkirch oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at
    (Die Stadtwerke Feldkirch senden eine Vereinbarung gegengezeichnet zurück.)
  6. Eine "Zustimmungserklärung zur Auslesung und Verwendung der Viertelstundenwerte"
    Der Betreiber und die teilnehmenden Berechtigten (Kunden) befüllen die Zustimmungserklärungen und senden sie unterschrieben per Post an die Stadtwerke Feldkirch oder per E-Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at
  7. Registrierung im EDA-Portal (Plattform für elektronischen Datenaustausch)
    Der Betreiber der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft muss die Stammdaten der Erzeugungsanlage und der Teilnehmer für die erforderliche Überlagerung der Messdaten erfassen.
     

Überblick
über die lokalen und regionalen Nahebereiche

  • Lokaler Nahebereich
    Die Erzeugungsanlage und die teilnehmenden Netzbenutzer sind über denselben Niederspannungsteil einer Transformatorstation miteinander verbunden.
     
  • Regionaler Nahebereich
    Die Erzeugungsanlage und die teilnehmenden Netzbenutzer sind über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene in einem Umspannwerk miteinander verbunden.

Eine erste Auskunft an welchem Teil des Verteilernetzes Sie angeschlossen sind, erhalten Sie in unserer Online-Auskunft EEG. Die Bekanntgabe des tatsächlichen Nahebereich erfolgt bei Gründung einer Energiegemeinschaft und kann in Einzelfällen von der Erstauskunft abweichen. Die manuelle Auskunft gibt den aktuellen Schaltzustand im öffentlichen Netz wieder.

Aufteilung
der erzeugten Energie auf die teilnehmenden Netzbenutzer

Es gibt zwei Arten von Aufteilungsschlüssel für die erzeugte Energie auf die Verbrauchsanlagen:
 

  • dynamische Aufteilung
    Die Aufteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich variabel entsprechend den tatsächlich gemessenen Verbräuchen. Anlagen mit höherem Verbrauch erhalten mehr zugerechnete Erzeugung.
  • statische Aufteilung
    Die Aufteilung der erzeugten Energie auf die Bezugsanlagen erfolgt viertelstündlich nach einem fixen, zwischen den teilnehmenden Berechtigten vertraglich vereinbarten Prozentsatz.

Der Erzeugungsüberschuss, der von den teilnehmenden Netzbenutzern in der jeweiligen Viertelstunde nicht verbraucht wird, wird als Netz-Einspeisung aus der Erzeugungsanlage mit dem Betreiber abgerechnet.

Fragen rund um eine Energiegemeinschaft richten Sie bitte per Mail an kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at